Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38331
OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08 (https://dejure.org/2008,38331)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08 (https://dejure.org/2008,38331)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08 (https://dejure.org/2008,38331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08
    Hinsichtlich des Besitzes von Räucherstäbchen gibt der vorliegende Einzelfall keinen Anlass dazu, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. zu diesem Erfordernis BGHSt 24, 15 ff; OLG Hamm ZfStrVo SH 1978, 49; OLG Nürnberg ZfStrVo 1983, 124).
  • OLG Hamburg, 09.01.2004 - 3 Vollz (Ws) 123/03

    Zur Durchführung von Disziplinarverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08
    Der vorliegende Fall gibt Anlass, zum Beschleunigungsgebot in Disziplinarverfahren und zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen dieses Gebot Ausführungen zu machen (vgl. dazu Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 3 Vollz (Ws) 123/03 - in: Juris).
  • KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Strafgefangene einen Anspruch auf Aushändigung von Räucherstäbchen hat, ist obergerichtlich geklärt (vgl. KG, Beschluss vom 10. November - 5 Ws 597/06 Vollz).
  • OLG Nürnberg, 01.12.1988 - Ws 1221/88

    Untersuchungshaft; Übergang in Strafhaft; Urteilsrechtskraft; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08
    Ihre Aufgabe, die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt zu gewährleisten, kann sie nur erfüllen, wenn sie ohne größere zeitliche Verzögerung nach dem Disziplinarverstoß verhängt, vollstreckt und das Verfahren zeitnah abgeschlossen wird (OLG Düsseldorf, StV 1990, 503, OLG Nürnberg, NStZ 1989, 246, beide zu Disziplinaranordnungen nach § 119 Abs. 3 StPO).
  • OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08
    Hierzu wäre entweder erforderlich, dass die Strafvollstreckungskammer in der vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfrage in ständiger Rechtsprechung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abwiche (OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • OLG Nürnberg, 09.06.2009 - 1 Ws 301/09

    Strafvollzug in Bayern: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in

    Die Strafvollstreckungskammer weicht mit der vorliegenden Entscheidung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ab, wonach Disziplinarverfahren unter besonderer Beschleunigung durchzuführen sind (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.10.2008, Az. 1 Ws (Vollz) 164/08 und Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 7.1.2004, Az. 3 Vollz (Ws) 123/03, jeweils in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht